Terms & Conditions (German)
1. Geltung der Bedingungen
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote, die von Chambrair aufgrund eines Vertrages vorgenommen werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf die eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt sind.
2. Angebot und Vertragsabschluß
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Wir behalten uns vor, die angebotene Lieferung oder Leistung zu ändern, soweit dies für den Besteller zumutbar ist. Wir behalten uns weiterhin vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen oder aufgrund technischer Neuerungen eine modifizierte Leistung zu erbringen. Annahmeerklärungen und Bestellungen gelten erst nach unserer schriftlichen Bestätigung als angenommen.
3. Lieferzeit
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Fixgeschäfte müssen ausdrücklich schriftlich als solche von uns bestätigt sein.
Lieferverzug liegt erst nach Abmahnung bei Überschreitung der vereinbarten Liefertermine und nach Ablauf einer vierwöchigen Nachfrist vor. Der Liefertermin verlängert sich um nicht durch uns zu vertretende Ereignisse, die dem Käufer unverzüglich nach Eintritt mitgeteilt werden.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen, die uns die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, z. B. verzögerliche eigene Belieferung, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen etc., sind von uns in keinem Falle zu vertreten. In diesem Fall wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, werden ihm, beginnend mit der Anzeige der Versandbereitschaft, Lagerkosten in Höhe eines halben Prozentes des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnet.
4. Preise
Preise verstehen sich grundsätzlich als Nettopreise zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer unfrei ab Lager Hamburg oder Werk ausschließlich Verpackung, die zu Selbstkosten berechnet wird. Die Lieferung kann unfrei per Spedition erfolgen oder auch durch einen Auslieferungsservice, wobei für die Anlieferung und Aufstellung pro Chambrair-Einheit EURO 75.- zzgl. MwSt. berechnet werden.
Für den Eintransport sind vom Käufer Hilfskräfte bereitzustellen. Unsere Kalkulation basiert auf exakter bauseitiger Terminplanung.
Wird bei Versandbereitschaft vom Kunden eine Verschiebung verlangt, haben wir Anspruch auf Vergütung und Lagerkosten. Sofern kostenfreie Lieferung vereinbart ist, gilt diese nur frei vor Haus Verwendungsstelle ohne Eintransport.
5. Zahlungen
Soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen sind, gelten die folgenden Fälligkeitsregeln für unsere Rechnungen:
35 % bei Auftragserteilung
55 % bei Anzeige der Versandbereitschaft bzw. zum vereinbarten Liefertermin
10 % innerhalb 30 Tagen netto Kasse nach Lieferung und Rechnungsstellung.
Gerät der Käufer mit Mitwirkungsverhandlungen bezüglich der Abwicklung des Auftrages in zeitlichen Rückstand, so dass sich der genannte Liefertermin schon aus diesem Grunde verzögert, z. B. durch nicht rechtzeitige Aufgabe der Detailwünsche oder durch
verzögerliche Beistellung von Zusatzstoffen, so tritt die Fälligkeit der zweiten Kaufpreisrate (55 %) zum genannten Liefertermin ein.
Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Spesen trägt der Käufer. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, von dem Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat und je Mahnung EURO 5.- Mahnspesen zu berechnen.
Wird bei Zahlungsverzug ein Inkassobüro mit dem Forderungseinzug beauftragt, so sind die aus dieser Beauftragung entstandenen Kosten mit Ausnahme des Erfolgshonoras vom Käufer zu tragen.
Bei Beanstandung von Transportschäden hat der Käufer kein Zurückbehaltungsrecht. Bei Gewährleistungsbeanstandungen dürfen bis zu deren Erledigung maximal 10 % vom Rechnungsbetrag des Kaufgegenstandes einbehalten werden. Sonstige Zurückbehaltung von Zahlung, gleich aus welchem Grund, ist ausgeschlossen.
Für den Fall, dass der Käufer eine Vermietungs- oder Leasinggesellschaft zur Finanzierung beauftragt, wird der Kaufvertrag auf diese Gesellschaft erst übertragen, wenn eine schriftliche Bestätigung der Finanzierungsgesellschaft vorliegt.
Rechnungen für Ersatzteile, Reparaturen, Montagen, Transporte, Transportversicherungen und Verpackungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar.
6. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von uns gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher (auch Saldo-) Forderungen, die uns aus einem Rechtsgrund gegen den Käufer zustehen. Dem Käufer ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten, umzubilden
oder mit anderen Gegenständen zu verbinden, zu vermengen oder zu vermischen. Die Verarbeitung oder Umbildung erfolgt für uns. Wir werden unmittelbarer Eigentümer der durch Verarbeitung oder Umbildung hergestellten Sache, ohne dass daraus eine
Verbindlichkeit für uns entsteht. Wird die in unserem Eigentum stehende Ware mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an uns ab.
Der Käufer verwahrt die neue Sache für uns unentgeltlich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Der Käufer ist berechtigt, solange er nicht in Zahlungsverzug uns gegenüber ist, oder sich seine Vermögenslage erheblich verschlechtert, die
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind daher unzulässig. Der Kunde tritt schon mit Abschluss des Kaufvertrages zwischen ihm und uns die ihm - aus der Veräußerung der Vorbehaltsware oder eines Gegenstandes, an dem wir durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung anteilsmäßig Eigentum erworben haben -, zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe an uns ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen so lange berechtigt, wie er sich uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug befindet. Übersteigt der Wert der uns zur Sicherheit übereigneten Forderung den Wert der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Rückübereignung verpflichtet. Auf Aufforderung des Verkäufers legt der Käufer diese Abtretung offen und übergibt dem Verkäufer die zur Durchsetzung der abgetretenen Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Hierzu tritt der Käufer seine Herausgabeansprüche an den Verkäufer ab. Bei Pfändungen und anderen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen zu benachrichtigen.
Der Käufer verpflichtet sich für den Fall, dass er die Vorbehaltsware in gemietete Räumlichkeiten einbringt, den Vermieter darüber zu informieren, dass die Gegenstände im Eigentum des Verkäufers stehen und ein Vermieterpfandrecht an diesen Gegenständen
daher nicht begründet werden kann.
7. Gewährleistungspflicht
Für alle Mängel der Lieferung haftet der Verkäufer wie folgt:
Sind Teile der Lieferung aufgrund eines Fabrikations- oder Materialfehlers oder eines anderen, nachweislich vor Gefahrenübergang liegenden Umstandes unbrauchbar oder in ihrer Brauch-barkeit erheblich beeinträchtigt, so hat der Käufer das Recht, Nachbesserung zu verlangen.
Die Nachbesserung erfolgt unentgeltlich mit Ausnahme der Aufwendungen, welche auf der Verbringung der gelieferten Teile an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Käufers beruhen.
Der Verkäufer kann statt der Nachbesserung auch eine Neulieferung der fehlerhaften Teile vornehmen.
Der Käufer hat jedoch nicht das Recht, Neulieferung zu verlangen.
Das Recht des Käufers auf Nachbesserung verjährt in 6 Monaten von der Ablieferung an. Es wird des weiteren keine Gewähr übernommen für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme oder Eingriffe des Käufers oder Dritter, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, insbesondere übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeit, ungeeigneten Baugrund, chemische,
elektrochemische oder elektrische Einflüsse entstehen, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
Ferner lehnt der Verkäufer jegliche Gewährleistung ab für Schäden und Folgeschäden, die durch Verwendung von Hochdruckreinigungsgeräten oder Schwallwasser verursacht werden. Der Nachweis der Mängelverursachung obliegt dem Käufer.
Unbeschadet der gesetzlichen Regelungen des § 377 HGB hat der Käufer offensichtliche Mängel der Lieferung, insbesondere Fehler des Gewichts, der Stückzahl oder der Güte der Ware sofort nach deren Feststellung, spätestens aber 2 Wochen nach Empfang der Sendung schriftlich anzuzeigen. Unterläßt der Käufer die Mängelanzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Bei unbegründeten Beanstandungen (Bedienungsfehlern) trägt der Käufer für evtl. Monteureinsätze die entstandenen Kosten.
Die Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen allein dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
8. Schadensersatz
Nimmt der Käufer die Ware nicht an oder kommt er seiner Mitwirkungsverpflichtung durch Nennung von Maßen, Beistellung von Zusatzstoffen, Wahl von Ausstattung etc. nicht nach, so ist Chambrair berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall kann Chambrair 35 % des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangen, sofern der Käufer nicht nachweisen kann, dass nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Chambrair GmbH behält sich vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.
9. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Versandbereitschaft auf den Verkäufer über.
10. Transportversicherung
Wir schließen zugunsten unseres Käufers eine Transportversicherung ab, die wir mit 1,5 ‰ des Auftragswertes neben der Auftragssumme gesondert berechnen.
11. Warenannahme / Transportschäden
Im eigenen Interesse hat der Käufer grundsätzlich bei Anlieferung der Ware die Verpackungen auf Transportbeschädigungen zu prüfen. Auch ist zu prüfen, ob die Geräte in der richtigen Lage (auf der Verpackung vermerkt) transportiert wurden.
Transportschäden sind vom Käufer oder dessen Beauftragten auf dem Frachtbrief vom Spediteur bestätigen zu lassen. Wenn dieser Nachweis nicht erbracht wird, geht der Transportschaden zu Lasten des Käufers.
12. Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Verkäufer im Zusammenhang mit den Aufträgen überlassenen Informationen als nicht vertraulich. Alle Zeichnungen, Abbildungen und Konzeptionen des Verkäufers sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
13. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind betreffend den Verkäufer und dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln beschränkt. Haftung für Folgeschäden - gleich welcher Art - ist ausgeschlossen.
14. Gerichtsstand - Teilnichtigkeit
Als Gerichtsstand gilt für beide Teile Hamburg als vereinbart. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, gilt der Inhalt der nichtigen Bedingungen für diesen Fall sinngemäß. Die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen wird hiervon nicht berührt.

